Das Produkt darf nach erfolgtem Verkauf vom Verkäufer
Für die Lizenz-Löschung (De-Registrierung) sowie für anfallende Lizenzkosten ist eine pauschale Aufwandsentschädigung von € 25,- zu entrichten. Die De-Registrierung kann nur vom registrierten Besitzer/Verkäufer beantragt werden
Aus technischen Gründen muss für jede De-Registrierung eine separate Bestellung durchgeführt werden! Bitte beachten Sie, dass Updates/Upgrades/Crossgrades nur zusammen mit der Originalversion, von der die Updates/Upgrades/Crossgrades vorgenommen wurden, verkauft werden können. Ein gesplitteter Verkauf sowie die Registrierung/Aktivierung gesplitteter Lizenzen ist nicht möglich. Falls Sie eine ältere Version in der DropDown Liste nicht finden können, wählen Sie bitte ersatzweise die entsprechende neuere Version des Produktes aus. Nach bestätigter De-Registrierung und Verkauf geben Sie bitte ihre Lizenz an ihren Käufer / neuen Besitzer weiter! Bitte machen Sie beim Verkauf deutlich, dass es sich um eine Original-Lizenz handelt, bei welcher der Hersteller einem Lizenz-Transfer zugestimmt hat.
Wir warnen dringend davor, Software-Lizenzen auf dem Gebrauchtmarkt zu erwerben, bei denen keine Deregistrierbestätigung der Herstellers vorliegt - andernfalls tragen Sie das volle Risiko!
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